Die Rechte der Kinder

Am 20. November 1989 haben PolitikerInnen und ExpertInnen fast aller Staaten der Welt einen Vertrag über die Kinderrechte abgeschlossen, die sogenannte Kinderrechtskonvention. Diese soll sicherstellen, dass die Rechte von allen Kindern weltweit eingehalten werden. Der deutsche Bundestag hat am 2. April 1992 zugestimmt, dass die Kinderrechtskonvention bei uns gilt.

Trotzdem herrscht insgesamt noch viel Unwissen- und Unsicherheit darüber, was das für die Kinder, aber auch für die Erwachsenen bedeutet. Daher haben wir beschlossen, zum 20-jährigen Bestehen des Vertrags einen hoffentlich aufklärenden Beitrag für euch zu verfassen.

Grafik aus der Broschüre ‚Die Rechte der Kinder‘, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Idee für die Kinderrechtskonvention entstand 1979, dem internationalen „Jahr des Kindes“, in Polen und wurde von da an von den Vereinten Nationen (UN) verhandelt. Dass der tatsächliche Vertrag dann erst 10 Jahre später fertig war, liegt daran, dass in der UN viele unterschiedliche Länder vertreten sind, die natürlich auch verschiedene Ansichten haben, wie diese Rechte für Kinder aussehen sollten. Außerdem haben diese Länder auch nicht alle die Mittel spezielle Rechte zu ermöglichen, wie zum Beispiel genug Schulen zu bauen.

Letztlich konnten sie sich aber doch auf einige spezielle Grundrechte für Kinder einigen, zu denen es mittlerweile auch noch drei Zusatzprotokolle gibt (zwei von 2000, eins von 2011), die noch mehr Rechte und ein Beschwerdeverfahren für Kinder enthalten.

196 Staaten haben der Kinderrechtskonvention zugestimmt, zuletzt 2015 Somalia und Südsudan, was es zu der UN-Konvention mit den meisten Beitritten macht – außer den USA sind alle Mitgliedstaaten dabei!

Grafik aus der Broschüre ‚Die Rechte der Kinder‘, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wie bei vielen Verträgen sind manche Stellen der Kinderrechtskonvention vage formuliert, was zusätzliche staatliche Regelungen erforderlich macht. Zum Beispiel soll armen Kindern geholfen werden, damit sie genug Kleidung haben und nicht hungern müssen. Wie diese Hilfe aber genau aussehen soll ist nicht festgelegt. Die Staaten verpflichten sich mit ihrer Zustimmung dazu, diese zusätzlichen Regelungen und wenn nötig auch Gesetztesänderungen zu ermöglichen.

Eine Sache in der sich die Staaten bei der Durchsetzung der Rechte unterscheiden ist die Altersgrenze bis zu der man als Kind gilt. Artikel 1 besagt, dass normalerweise Menschen bis 18 Jahre als Kinder gelten, aber mit der Ausnahme von Ländern, bei denen schon jüngere Menschen als erwachsen gelten. In Deutschland erleben wir den Normalfall, dass jeder unter 18 als Kind gilt, aber in Nepal zum Beispiel endet die rechtliche Kindheit schon mit 16.

Damit die Kinderrechtskonvention tatsächlich eingehalten wird, gibt es in vielen Ländern Organisationen, die speziell darauf achten. In Deutschland ist das unter anderem die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte e.V. und die National Coalition Deutschland e.V.. Letztere beinhaltet auch diverse Unterorganisationen, wie zum Beispiel die Kindernothilfe, die Jugendvereinigung des Naturschutzbundes und die Deutsche Sportjugend.

Zudem prüfen die 18 ExpertInnen im Kinderrechteausschuss der UN immer wieder die Berichte aller Staaten, die der Kinderrechtskonvention zugestimmt haben, in denen sie erläutern, was sie für die Rechte der Kinder getan haben.

Eine dieser individuellen Regelungen ist leider, wie Kinder sich helfen können, wenn ihre Rechte verletzt werden, denn es ist nicht festgelegt, dass es dafür ein besonderes Kinderrechte-Amt gibt. In Deutschland gibt es aber in vielen Orten Stellen, an die sich Kindern wenden können, wie zum Beispiel Kinderbüros und Kinderbeauftragte. Einige davon sind am Ende dieses Beitrags aufgelistet.

Seit dem dritten Zusatzprotokoll von 2011 gibt es zwar auch die „Individualbeschwerde“, mit der sich Kinder direkt beim UN-Kinderrechteausschuss beschweren können, was allerdings sehr kompliziert ist und die Hilfe von Eltern, AnwältInnen oder Kinderrechtsorganisationen bedarf.

Grafik aus der Broschüre ‚Die Rechte der Kinder‘, herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die gesamte Kinderrechtskonvention könnt ihr hier nachlesen oder euch bei uns im Haus Infomaterial dazu holen. An den Fenstern auf Ebene 1 liegt eine kostenlose Broschüre dazu aus, in der die Entstehung des Vertrags und auch die einzelnen Rechte in einfachen Worten erklärt sind.

Aus dieser Broschüre stammen auch folgende 10 wichtige Kinderrechte zum Merken und Weitersagen:

  • Gleichheit: Kein Kind darf benachteiligt werden.
  • Gesundheit: Kinder sollen gesund leben, Geborgenheit finden und keine Not leiden müssen.
  • Bildung: Kinder sollen lernen und eine Ausbildung machen dürfen, die ihren Bedürfnissen entspricht.
  • Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. Kinder sollen bei allen Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen und sagen, was sie denken.
  • Freizeit, Spielen und Erholung: Kinder müssen freie Zeit haben. Sie sollen spielen und sich erholen dürfen.
  • Elterliche Fürsorge: Jedes Kind hat das Recht mit seinen Eltern aufzuwachsen, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Geht das nicht, dann sollen sich zum Beispiel Pflegeeltern um das Kind kümmern.
  • Gewaltfreie Erziehung und Schutz vor Ausbeutung und Gewalt: Kinder haben das Recht, ohne Gewalt erzogen zu werden. Sie müssen vor Gewalt, Missbrauch, sowie sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden.
  • Recht auf angemessene Lebensbedingungen: Jedes Kind soll genug zum Leben haben, so dass es sich körperlich und geistig gut entwickeln kann.
  • Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder müssen im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt werden.
  • Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Kinder mit Behinderungen sollen besonders umsorgt und gefördert werden, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.

Hilfe für Kinder

Für persönliche Anliegen (Mobbing, häusliche Gewalt, Informationen zu Verhütungsmitteln…) gibt es die kostenlose „Nummer gegen Kummer“, bei der Kinder und Jugendliche anonym über ihre Probleme sprechen und Hilfestellung und/oder Informationen bekommen. Sie ist montags bis samstags zwischen 14 und 20 Uhr unter der 116 111 erreichbar.

Wer eigene Ideen oder Vorschläge hat und sich für die Kinderrechte einsetzen möchte („Vor unserer Schule sollte es dringend eine Ampel geben“; „Wir möchten eine Halfpipe zum, Inlineskating“; „Ich möchte etwas gegen Armut und Umweltverschmutzung tun“), der hat verschieden Möglichkeiten. Abgesehen von Kinderbüros, Kinderkommissionen, Kinderbeauftragten und Kinder- oder Jugendparlamenten, die man in vielen Städten und Gemeinden findet, gibt es auch Organisationen, die sich für Kinderrechte einsetzen. Hier ein paar davon:

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